Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Designerin und ihrem Auftraggeber / ihrer Auftraggeberin abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber / die Auftraggeberin ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.


1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber / die Auftraggeberin der Designerin eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Die Designerin überträgt dem Auftraggeber / der Auftraggeberin die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Designerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designerin und Auftraggeber / Auftraggeberin. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber / die Auftraggeberin erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken(Hard- und Softcopies) als Urheberin genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber / die Auftraggeberin das Recht auf Namensnennung, ist er / sie verpflichtet, der Designerin eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Designerin, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber / die Auftraggeberin verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.


3. Fremdleistungen
3.1. Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers / der Auftraggeberin zu bestellen. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Designerin hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber / die Auftraggeberin verpflichtet, die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.


4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der Designerin spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber / die Auftraggeberin die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.


5. Herausgabe von Daten
5.1. Die Designerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber / die Auftraggeberin, dass die Designerin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat die Designerin dem Auftraggeber / der Auftraggeberin Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Designerin verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber / die Auftraggeberin.
5.4. Die Designerin haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Designerin ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers / der Auftraggeberin entstehen.


6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin legt der Designerin vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll die Designerin die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber / die Auftraggeberin darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die Designerin die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber / die Auftraggeberin der Designerin zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7. Haftung
7.1. Die Designerin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber / die Auftraggeberin die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Die Designerin haftet nicht für die wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Designerin Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber / die Auftraggeberin während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er / sie die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber / die Auftraggeberin zu vertreten hat, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin versichert, dass er / sie zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er / sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber / die Auftraggeberin die Designerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber / die Auftraggeberin keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.